Das Thema Bio Labels hat uns bei Hobbygourmet.com natürlich noch etwas beschäftigt. Wir haben herumgeforstet und sind auf zahlreiche Informationen gestossen. Da wir das Rad des Biolabels nicht auch nochmal neu erfinden wollen – der Dschungel ist ja bekanntlich schon gross genug – haben wir für euch einen Auszu aus den Produktionsvorschriften von Bio Suisse kopiert und hier zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Grundsätze
Bodenfruchtbarkeit und Bodenpflege
Ein gesunder Boden ist Voraussetzung für gesunde Pflanzen, gesunde Tiere und damit auch gesunde Nahrungsmittel.
Im biologischen Landbau steht die Pflege eines lebendigen Bodens und damit die Erhaltung und Steigerung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit im Zentrum aller Massnahmen. Ein vielseitiger Bewuchs und eine möglichst lückenlose Bodenbedeckung bieten dazu die besten Voraussetzungen.
2.1.2 Humuswirtschaft
Im biologischen Landbau wird eine gezielte Humuswirtschaft betrieben. Die Zufuhr und der Aufbau organischer Substanz ersetzen langfristig mindestens die Abbauverluste. Der Anbau von Kunstwiesen, geeigneten Gründüngungspflanzen und die Begrenzung des Hackfruchtanteils in der Fruchtfolge sowie die Einarbeitung von organischem Material dienen diesem Ziel.
Bodenbearbeitung
Die Bodenbearbeitung ist schonend und zurückhaltend durchzuführen. Die Verträglichkeit für das Bodenleben und die Bodenstruktur ist bei jeder Massnahme zu berücksichtigen. Tiefes Pflügen ist ebenso zu unterlassen wie jede Bearbeitung des Bodens bei nassem Zustand. Nährstoffverluste durch zu intensive Bearbeitung und unnötiger Energieaufwand sind zu vermeiden.
Düngung
Die Düngung soll das Bodenleben fördern. Die Stickstoffdüngung erfolgt ausschliesslich mit organischen Düngern. Eine mineralische Ergänzungsdüngung erfolgt auf Grund von Standortbedarf, Bodenanalysen, Beobachtungen auf dem Betrieb und der Nährstoffbilanz des ganzen Betriebes und ist auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwendung chemisch-synthetischer Stickstoffverbindungen, leichtlöslicher Phosphate sowie hochprozentiger chlorhaltiger und reiner Kalidünger ist untersagt. Im biologischen Landbau zugelassene Düngemittel sind in Anhang 1 sowie in der jährlich aktualisierten Betriebsmittelliste des FiBL aufgeführt. Zugeführte organische Dünger, Komposte und Erden dürfen keine Zusätze enthalten, die nach den allgemeinen Richtlinien nicht zugelassen sind. Auf eine mögliche Schadstoffbelastung (Schwermetalle, Antibiotika, Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln usw.) ist besonders zu achten. Im Zweifelsfall müssen entsprechende Analysen durchgeführt oder angefordert werden.
Über die Zufuhr von Düngemitteln (Herkunft, Menge und Verwendung) ist genau Buch zu führen. Im Zweifelsfall müssen Analysen durchgeführt und von der Zertifizierungsstelle beurteilt werden. Die Intensität der Düngung, insbesondere die Stickstoffdüngung, darf die Qualität der Erzeugnisse (wertgebende Inhaltsstoffe, Geschmack, Geruch, Haltbarkeit, Bekömmlichkeit) nicht beeinträchtigen. Im Weiteren muss die Intensität der Düngung den Standort- und Klimabedingungen angepasst werden. Die Menge sämtlicher ausgebrachter Nährstoffe pro Hektar darf bei besten Bedingungen im Talgebiet den Nährstoffanfall von 2,5 Düngergrossvieheinheiten pro Hektar (DGVE/ha) nicht übersteigen. Für die Berechnung des durchschnittlichen Tierbesatzes eines Betriebes sind die verschiedenen Flächenintensitäten zu berücksichtigen. Im gedeckten Anbau darf mehr als 2,5 DGVE/ha resp. 135 kg N verfügbar ausgebracht werden, wenn der Bedarf der Kulturen nachweislich höher ist (Suisse-Bilanz). Für gesetzlich anerkannte, örtlich eng begrenzte Gemeinschaften (z. B. Käsereigenossenschaften, Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften) mit gemeinsamer Knospe-Vermarktung ist ein Dünger- und Futteraustausch möglich.
Futterbau
Die Nutzungsintensität von Naturwiesen und Dauerweiden ist in Bezug auf die Höhe der Hofdüngergaben und Schnitthäufigkeit den natürlichen Standortbedingungen anzupassen und entsprechend den Futterverwertungsmöglichkeitenauf dem Betrieb abzustufen.
Fruchtfolge
Die Fruchtfolge ist so vielseitig und ausgewogen zu gestalten, dass sie auf lange Sicht die Bodenfruchtbarkeit erhält und gesunde Pflanzen gewährleistet. Die Fruchtfolge muss insbesondere den Austrag von Nährstoffen ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer minimieren.
Arten- und Sortenwahl
Für den Anbau müssen Sorten und Arten verwendet werden, die für die jeweiligen örtlichen und regionalen Bedingungen am besten geeignet, möglichst wenig krankheitsanfällig und von guter ernährungsphysiologischer Qualität sind.
Immissionsschutz
Betriebe und/oder Parzellen, die der Gefahr einer starken Immission von unerlaubten Hilfs- oder Schadstoffen ausgesetzt sind, können von der Knospe-Vermarktung ausgeschlossen werden bzw. es kann durch die MKA das Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung der Kontamination verlangt werden.
Koexistenz mit benachbarten GVO-Kulturen
Werden in der Nachbarschaft biologischer Kulturen GVO-Kulturen der gleichen Art angebaut, besteht die Gefahr der GVO-Einkreuzung durch Pollenflug. Im weiteren bestehen Verunreinigungsrisiken durch mit nicht biologisch wirtschaftenden Bauern gemeinsam genutzte Maschinen, Geräte und Transportmittel. Für die biologischen Erntegüter gilt ein GVO-Grenzwert von 0,1 % GVO-Material (DNA oder Protein).
Weiterführende Informationen und Details zum Thema Bio Labels